Waldbrand Gefahrenbeurteilung 3 bleibt, keine ErhöhungIn Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern gilt ab 21. Juli 2022: Gefahrenbeurteilung 3: erheblich Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie hier.
![]() Foto: Landwirtschaft und Wald (lawa) Datum der Neuigkeit 21. Juli 2022
|