Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Zell im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Daneben steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Aufgaben: | Genehmigung Budget und Rechnung Festsetzung Steuerfuss Sach- und Kreditgeschäfte Erlass von Reglementen Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen und Zuständigkeiten richten sich insbesondere nach dem kant. Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung von Zell.
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Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vorher ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
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