Gemeindeversammlung
Ort
Martinshalle, OberstufenzentrumSchulhausstrasse
6144 Zell
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vorher ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
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Dokumente
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Botschaft_10.12.2020.pdf | Download | 0 | Botschaft_10.12.2020.pdf |
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