Arbeitsamt / RAV Wolhusen

Im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherugsgesetztes (AVIG) übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Aufgaben der Gemeindearbeitsämter, insbesondere die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen. Stellensuchende Personen müssen sich ab 1. Juni 2021 nicht mehr beim Arbeitsamt Zell, sondern beim RAV Wolhusen als arbeitslos anmelden.

Bitte beachten Sie das Merkblatt Anmeldung zur Arbeitsvermittlung.

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