Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.

Falls Sie nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bitten wir Sie Ihren Pass und Ausländerausweis mitzubringen.

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