Interimsausweis

Halten Sie sich während der Woche z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit, nicht in Zell, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig nach Zell zurück? Dann müssen Sie den Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde nach den gesetzlichen Vorschriften regeln.
Sie brauchen dazu einen Interimsausweis (wird ebenfalls Heimatausweis genannt).

Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleiben in Zell.

Zugehörige Objekte