Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Zell erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern ist der Gemeinderat Zell zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen entscheidet die Gemeindeversammlung abschliessend auf kommunaler Ebene.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
  • Geburtsschein
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Wohnsitzbestätigungen
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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