Teilrevision des Zonenplans; Erweiterung der Abbauzone Zeller Allmend - Öffentliche Auflage und Einladung zur Mitwirkung
Im Sinn von §§ 6 und 61 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und §§ 3 und 6 des Waldgesetzes (KWaG) wird folgende Teilrevision des Zonenplanes betreffend Erweiterung der Abbauzone «Zeller Allmend» (Grundstücke Nrn. 403, 409, 410, 412, 414, und 621) mit Festlegung statischer Waldgrenze "Risi" und das Rodungsgesuch zur langfristigen Erschliessung (Grundstücke Nrn. 1399 und 1400) aufgelegt:
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV: Öffentliche Auflage Abbauzone
- Änderung am Zonenplan (Plan-Nr. Z-1c, 1:5'000)
- Waldfeststellung Risi (1:1'000)
- Rodungsgesuch BAFU
- Bericht zum Rodungsgesuch
- Übersichtskarte Rodungsgesuch (Plan-Nr. RO-1B, 1:25'000)
- Übersichtskarte Rodungsgesuch (Plan-Nr. RO-2B, 1:5'000)
- Rodung und Waldersatz (Plan-Nr. RO-3B, 1:2'000)
- Änderung Waldfeststellung Lutherewald (1:1'000)
Weiter liegen orientierend folgende Unterlagen vor:
- Umweltverträglichkeit-Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft UVB
- Vorprüfungsbericht Kanton Luzern vom 26. August 2023
- Technischer Bericht, Vorprojekt
- UVB-Fachbericht Hydrogeologie, Geotest AG
- UVB-Fachbericht Boden, Terre AG
- UVP-Voruntersuchung: Fachgutachten Verkehr, Lärm, Lufthygiene, B.Sägesser
- Fachbericht: Auswertung der Bohrungen 2019 hinsichtlich der Bodennutzungseffizienz, Geotest AG
- Fachbericht Naturgefahren: Ergänzung Gefahrenkarte, Geotest AG
- Situation Abbauprojekt (Vorprojekt): Ist-Zustand (Plan-Nr. VP-1C, 1:2'000)
- Situation Abbauprojekt (Vorprojekt): Endgestaltung und Folgenutzung (Plan-Nr. VP-2C, 1:2'000)
- Situation Abbauprojekt (Vorprojekt): Endzustand (Plan-Nr. VP-2.1C, 1:2'000)
Die Unterlagen können vom 18. September 2023 bis 17. Oktober 2023 unter www.zell-lu.ch und auf der Gemeindeverwaltung Zell, St. Urbanstrasse 8, 6144 Zell während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Einzonung ist im Gelände ausgesteckt.
Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Teilrevision, zur Festlegung der statischen Waldgrenze oder zum Rodungsgesuch nachweisen, können von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind bis spätestens 17. Oktober 2023 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet im Doppel an den Gemeinderat Zell, St. Urbanstrasse 8, 6144 Zell, einzureichen.
Während der öffentlichen Auflage besteht zudem die Möglichkeit, Eingaben im Sinne von Mitwirkungsvorschlägen einzureichen.