Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2025

16. Mai 2025
Alle Gemeinden der Schweiz erheben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt. Die Zählung leer stehender Wohnungen stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes. Die Eigentümer/innen und Liegenschaftsverwalter/innen werden gebeten, leer stehende Wohnungen bis Freitag, 30. Mai 2025, an das Bauamt Zell zu melden. Für weitere Informationen wird auf das PDF-Dokument verwiesen.
leerwohnungszählung

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